Kopflausbefall

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Begriff Definition
Kopflausbefall
Kopflausbefall und andere meldepflichtige Infektionen
Leidet Ihr Kind oder auch nur ein Mitglied Ihres Haushaltes unter einer meldepflichtigen Krankheit, müssen Sie dies der Schule mit der Diagnose mitteilen. In manchen Fällen müssen wir die übrigen Kinder ohne Angabe des Namens Ihres Kindes über das Auftreten einer ansteckenden Krankheit informieren oder mit dem Gesundheitsamt andere notwendige Maßnahmen ergreifen, um einer Weiterverbreitung vorzubeugen.
Erst nach einer Behandlung darf Ihr Kind die Schule wieder besuchen.
Keine dieser Krankheiten wird durch Unvorsichtigkeit oder mangelnde Sauberkeit begünstigt.
Schämen Sie sich deshalb bitte nicht, falls Ihr Kind betroffen ist, sondern wenden Sie sich an einen Arzt oder eine Ärztin und teilen Sie uns das Auftreten der Krankheit mit. Nur so lässt sich die Verbreitung der Krankheit eindämmen und auch Ihr Kind steckt sich dann hoffentlich nicht wieder an.
 
Synonym: meldepflichtige Infektionen

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