Veränderungen nach den Herbstferien
Achtung!
Anlässlich des aktuellen und beschleunigten Infektionsgeschehens knüpft Nordrhein-Westfalen weitgehend wieder an die bewährten Regelungen der Zeit unmittelbar nach den Sommerferien an. Das bedeutet für den Schulbetrieb nach den Herbstferien:
• Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz.
• Diese Regelungen sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020 gelten.
Bitte denkt an die Einhaltung der AHA-Regel (Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske tragen), damit wir auch weiterhin gesund durch die nächsten Tage und Wochen kommen.